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kuco Site Admin


Mit dabei seit: 23.01.2003 Beiträge: 106
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Geschrieben: 13.06.2003 - 14:01 Titel: Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen geplant |
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Hallo,
In nächster Zeit wird es eine gesetzliche Regelung geben, was die Haltung von bestimmten Hunderassen betrifft. Die Rede ist von einem sog. "Kampfhundegesetz".
Eine entsprechende Gesetztesvorlage wurde von der SPÖ eingebracht, darüber soll im Juli-Landtag abgestimmt werden.
Anlass für die Gesetzesvorlage waren Angriffe von Hunden bestimmter Rassen auf Menschen, die Verletzungen erlitten haben. Betroffen vom neuen Gesetz werden Besitzer von Rassen wie Bullterrier, Rotweiler oder Dobermann sein.
Weitergehend soll die Haltung der erwähnten Rassen und solcher Hunde, die bereits als "bissig" aufgefallen sind, einer behördlichen Bewilligungspflicht unterworfen werden.
Grundlage für diese Bewilligung wird ein ärztliches Gutachten (Amtsarzt) sowie der Strafregisterauszug das Halters sein. Andere Faktoren, die eine Haltung derartiger Hunde ausschliessen werden: Alkoholkranke oder Suchtkranke und physisch- oder psychisch "ungeeignete" Personen sollen keinen potentiell gefährlichen Hund mehr halten dürfen.
Diskutiert wird auch (alternativ) die Einführung eines "Hundeführerscheines", bei dem auch die Abrichtung des Hundes und das Zusammenspiel und Verstehen zwischen Hundehalter und Hund erlernt oder trainiert wird. Als erstes würde da der verpflichtende Besuch einer Hundeschule stehen - auch der kleinste Hund kann durch falsche oder vernachlässigte Erziehung zum Kampfhund werden.
Irgendeine Form von Kontrolle wird es also geben, und das ist sicher gut so.
Lg
kuco |
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kuco Site Admin


Mit dabei seit: 23.01.2003 Beiträge: 106
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Geschrieben: 09.07.2003 - 10:37 Titel: "Kampfhundegesetz" |
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Hallo,
am Mittwoch 02.07.2003 wurde das sog. Kampfhunde-Gesetz im Landtag beschlossen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass es für Hunde bestimmter Rassen und bissige Hunde eine Bewilligung braucht. Diese holt sich der Hundehalter bei der Gemeinde, Voraussetzung dafür ist ein korrekter Leumund (aktuellen Strafregisterauszug mitnehmen!).
Beim Gassigehen müssen in Zukunft verpflichtend dabei sein: Bewilligung, Leine und Maulkorb.
Diese Regelung gilt nicht für Schutzhunde. Im Vorfeld wurde überlegt auch für Schäferhunde und co eine Bewilligung vorzusehen, jetzt ist dieser Passus aus dem Gesetz verschwunden.
Interessanterweise benötigt ein Urlauber, der mit seinem Kampfhund nach Tirol kommt, keine Bewilligung, was eine Diskriminierung Tiroler Hundehalter darstellen könnte.
kuco |
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kuco Site Admin


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Geschrieben: 10.07.2003 - 11:08 Titel: Dobermann biss Kind in den Kopf |
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Hallo,
zur aktuellen Diskussion über Hunderführererschein bzw. dem beschlossenen Kampfhundegesetz möchte ich einen Artikel aus der TT vom 10.07.03 zusammengefasst wiedergeben:
Ein achtjähriger Bub wurde auf dem Weg zum Spielplatz von einem Dobermann angefallen und gebissen.
Das 45 kg schwere Tier ist seinem Besitzer entlaufen, als beide im Garten spielten. Dabei warf der Besitzer einen Ball in die Ecke des Gartens, der von einem hohen Zahn und einer Hecke umgeben ist. Dann ließ der Besitzer seinen Hund etwa 5 Minuten unbeaufsichtigt. In dieser Zeit fand der Hund ein Loch in Zaun und Hecke und entkam aus dem Garten. Nur wenige Meter vom Haus entfernt traf er auf das Kind. Warum das Tier angegriffen hat ist nicht bekannt. Der Dobermann tat es mit großer Agressivität. Er biss den Buben mehrmals in den Kopf und den Körper. Der Besitzer hatte mittlerweile bemerkt, dass sein Hund verschwunden war und hörte das Kind schreien. Er lief zur Unglücksstelle und riss das rasende Tier vom Kind weg. Eine Frau brachte den Buben rasch zum Arzt. Die schweren Bisswunden mussten im Krankenhaus Kufstein genäht werden. Eine Tierärztin, die den Dobermann untersuchte konnte keine Tollwut feststellen.
Der Hund wurde eingeschläfert.
(Tiroler Tageszeitung Nr. 157, S. 12, Donnerstag 10.07.2003)
Was waren die Hintergründe zu diesem Vorfall? Könntes es nicht so, dass eine Ausbildung des Hundes im Rahmen des Hundeführerscheines, z.B. eine Gewöhnung an Kinder, diesen tragischen Vorfall verhindert hätte? Wurde der Hund vielleicht von Kindern "hinter dem Zaun" geärgert?
Hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht vernachlässigt? |
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kuco Site Admin


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Geschrieben: 13.07.2003 - 16:01 Titel: Re: "Kampfhundegesetz" |
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| kuco hat folgendes geschrieben: | | Kampfhunde-Gesetz im Landtag beschlossen |
Das so genannte "Kampfhunde-Gesetz" wird im Herbst in Kraft treten. Es sieht für einige Hunderassen Maulkorb- oder Leinenpflicht vor.
Im Folgenden gilt das Gesetz für diese Hunderassen:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaux Dogge
Dogo Artentino
Rottweiler
Dobermann
Rhodesian Tidgeback
Kreuzungen Bandog/Pitbullterrier
Diese Rassen benötigen zur Haltung eine behördliche Bewilligung durch die jeweilige Gemeinde. Sie dürfen nur noch mit Maulkorb oder Leine außer Haus. |
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kuco Site Admin


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Geschrieben: 23.07.2003 - 09:31 Titel: Überwachungsorgane für das Kamphundegesetz |
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Hallo,
neben Polizei und Gendarmerie wird ab Anfang Oktober die Bergwacht die Einhaltung des sog. "Kampfhundegesetzes" kontrollieren. Als gefährlich geltende Hunderassen wie Rottweiler, Dobermann und Co brauchen ab Herbst diese Genehmigung. Besagte Hunde dürfen nur mehr mit Leine oder Beißkorb ins Freie, der Hundeführerschein ist mitzuführen.
Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
kuco |
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