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kuco Site Admin


Mit dabei seit: 23.01.2003 Beiträge: 106
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Geschrieben: 06.01.2004 - 19:25 Titel: Tiroler Kampfhundegesetz |
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Neues zum Tiroler Kampfhundegesetz im Neuen Jahr
Derzeit sind in Innsbruck 80 reinrassige Kampfhunde gemeldet. Ob in den Adern der 1.300 gemeldeten Mischlingshunde das Blut von aggressiven Vorfahren fliesst, müssen die Hundebesitzer bis 5. März klären lassen. Dann läuft die Übergangsfrist für die Tiroler Hundehalter aus. Wer einen Kampfhund oder Mischling mit Kampfhund im Stammbaum besitzt, muss eine Art Hundeführerschein erwerben, der sich aus einem veterinärmedizinischen Gutachten über das Wesen des Hundes und einem "Psychotest" über die psychische und physische Eignung des Halters (in Familien: der Familienmitglieder) ergibt. Vorbestrafte Personen dürfen keinen reinrassigen Kampfhund oder Kampfhundmischling mehr halten oder führen, ebenso selbstmordgefährdete, drogensüchtige, psychisch labile oder als agressiv (amts)bekannte Menschen.
In ganz Tirol dürften mehr als 300 Besitzer von Kampfhunden betroffen sein, für 6000 Hundehalter stellt sich die Frage ob ihr Mischling nicht einen "Scharfen" in der Ahnengalerie aufweist.
Wenn man sich nicht sicher ist, muss man einen Tierarzt kontaktieren und die Kreuzung eruieren lassen. Die Strafen für die Nichteinhaltung des novellierten Landespolizeigesetzes (Kampfhundegesetz) können bis 10.000 Euro betragen.
An Kosten für diese Klärung sind für den Hundebesitzer zu erwarten:
1.) Verwaltungsabgabe bei der jeweiligen Heimatgemeinde: 70 Euro + 13 Euro für die Eingabe.
2.) Strafregisterauszug des Hundehalters (in Familien muss man für jedes Familienmitglied, das den Hund führt, einen Auszug erstellen lassen): 28 Euro.
3.) Ärztliches Gutachten über die psychische Eignung des Hundeshalters (in Familien muss man für jedes Familienmitglied, das den Hund führt, ein ärztliches Gutachten erstellen lassen): 110 Euro.
Macht zusammen 221 Euro. Wie gesagt: Sollte auch die Gattin, Tocher oder der Nachbar als Urlaubsvertretung mit dem Hund spazieren gehen, braucht jeder eine eigene Bewilligung. Für einen 5-Personen-Haushalt sind also an die 1.000 Euro zu berappen.
Derzeit haben die Innsbrucker praktischen Ärzte kein Interesse an der Ausstellung der Eignungsfähigkeit der Hundehalter, auf Anfrage der Stadt bei 120 Veterinären gab es nur 6 positive Rückmeldungen. Den Ärzten dürfte möglicherweise die Haftungsfrage zu heiss werden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich diese Bewilligung zu besorgen. Schon kleine Nachbarschaftsstreitigkeiten können die Mühlen der Bürokratie in Bewegung setzen. Eine Anzeige des "lieben" Nachbarn wegen seines Mischlings wird bei Nichtvorlage eines Rassezeugnisses über die eingekreuzten Rassen empfindliche Geldstrafen (bis 10.000 Euro) zur Folge haben.
Ab 5. März gilt für bewilligungspflichtige und bissige Hunde Leinen- oder Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Jugendliche dürfen derartige Hunde nicht mehr führen: Hundehalter müssen mindestens das doppelte Gewicht des Tieres auf die Waage bringen, ein 40 kg Rottweiler darf also nur mehr von einem 80 kg schweren Mann (oder Frau) geführt werden. Möchte man gesetzeskonform bleiben, darf man(n) also nicht weiter abnehmen, schlanke Frauen haben immerhin die Möglichkeit sich die fehlenden Kilos aufzufuttern.
Hat man keine Bewilligung, wird der Hund abgenommen und, so will es das Gesetz, 6 Monate im Tierheim untergebracht. In dieser Zeit kann der Tierhalter für die fehlende Bewilligung sorgen oder ein neuer Besitzer für das Tier gefunden werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Hund auf behördliche Anordnung getötet werden. Im Innsbrucker Tierheim ist man über diesen Gesetzestext nicht eben erfreut, ein beschlagnahmter, aber gutmüter Hund, muss 6 Monate mit dem Wissen liebevoll gepflegt werden, dass er getötet wird, wenn kein Platz gefunden wird.
(Zusammenfassung der Artikel aus der Tiroler Tageszeitung vom 2. und 3./4. Jänner 2004)
Lg
kuco |
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Leo Zoo-Direktor


Alter: 36 Tierkreiszeichen:  Mit dabei seit: 04.10.2003 Beiträge: 269
Wohnort: Hall i. T.
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Geschrieben: 07.01.2004 - 00:32 Titel: na bravo!? |
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Hallo!
Wär's nicht gerechter, ALLE Hundebesitzer zu so ner Art Hundeführerschein zu verpflichten? Und ist nicht so mancher kleiner unerzogener Hund gefährlicher als ein wohlerzogener Dobermann/Rottweiler...
...und wann wird von werdenden Menschen-Eltern ein "Führerschein" verlangt, denn das gefährlichste Tier auf Erden sind immer noch wir selber....
Typisch Österreichisch jedenfalls: zuerst muß was passieren, dann passiert lange nix und wenn die dann machen, dann reichlich übertrieben...und kostspielig, für die betroffenen....
Nicht vergessen: Auch bei Schafen (Steinschaf - Zillertaler Gauderfest) und bei Rindern (Die Stärkste Kuh, die "Hogmoarin", war vor nicht allzulanger Zeit die teuerste! Die haben sie auch raufen lassen...Tux-Zillertaler-Rind, die Grauen sind auch noch sehr kämpferisch, die Pinzgauer Rinder haben sie früher auch raufen lassen...) und erst die Hennen -> Kampfhühner gib's ja auch...
Wenns so weitergeht, brauchen die Halter dieser Tiere in Zukunft auch nen Führerschein und Stempelmarken und vor allem: Auch noch die, die Kreuzungstiere davon besitzen....A ja: Wie schauts eigentlich bei einem Zuchtstier aus - wenn der Halter einmal das doppelte Gewicht haben soll, dann muß er ca. 2 t auf die Waage bringen - McDonalds wird sich freuen...HiHi
Also, wenn das so ist, werde ich nicht versuchen, Kampffische zu halten, wer weiß wie schnell die Bürokraten dann bei mir sind....
....und am meisten regt mich auf, daß es passieren kann, daß eine kleine Frau mit guter Figur einen wohlerzogenen Hund abgeben müßte, der dann eingeschläfert wird, während daneben ein ungezogener und viel gefährlicherer Nicht-Kampf-Hund kruezfidel weiterstreunt und womöglich einen Kindergartler beißt, weil er seinem Herrl oder Frauerl nicht gehorcht....und: WAS KANN DENN DER HUND DAFÜR???
.....haben die Herrn Abgeordneten zum Tiroler Landtag alle keine Hunde zu Hause???
.....ist so ein Gesetz EU-konform? Von Freiheit&Gleichheit ist darin nix zu erkennen.....leider....
....waren nicht alle Hunde wann - vor 10.000 Jahren ungefähr - "feige" Wölfe....(Wir haben heuer in Herberstein bei der Wolfsfütterung gelernt, daß die Wölfe wiklich "feige Hund'" sind....)
Hochbezahlte Menschen haben zig' hochbezahlte Stunden damit verbracht, so'n Gesetz zu basteln - haben die Tiroler keine wichtigeren "Bauchschmerzen" (Transit, Umwelt, Jugedliche Alkoholiker, Autofahrer, die bei ROT über die Kreuzung fahren, nicht angeschnallt sind und Fahrerflucht begehen.... Einbrecher, Autodiebe, Gewalt, Korruption, Amtsmißbrauch, Schwarzbauten, ....) - na Servus!
Liebe Grüße!
Leo
....der viele, viele Menschen mit Hunden kennt, noch keiner dieser Hunde war/ist "gefährlich", kenn' ich die falschen Menschen? |
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Jürgen Support Team


Mit dabei seit: 31.01.2003 Beiträge: 1250
Wohnort: Mittelgebirge
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Geschrieben: 07.01.2004 - 11:33 Titel: Re: Kampfhunde |
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Hi Leo,
| Zitat: | | ....und am meisten regt mich auf, daß es passieren kann, daß eine kleine Frau mit guter Figur einen wohlerzogenen Hund abgeben müßte, der dann eingeschläfert wird, während daneben ein ungezogener und viel gefährlicherer Nicht-Kampf-Hund kruezfidel weiterstreunt und womöglich einen Kindergartler beißt, weil er seinem Herrl oder Frauerl nicht gehorcht |
Ich geh mal davon aus dass der Gesetzgeber Vorsorge treffen wollte, dass Jugendliche oder Kinder, die im "Extremfall" nicht die Kraft haben, den losstürmenden potentiell gefährlichen Hund zurückzuhalten, von der Hundeführung ausgeschlossen werden. Das scheint auch im Hinblick auf die Strafmündigkeit des Hundeführers bzw. des "Psychotests" nachvollziehbar, den man für Kinder oder Jugendliche in dieser Form nicht durchführen kann. Diese Lösung halte ich - persönlich - prinzipiell für wünschenswert, eine Berücksichtigung des Alters der hundeführenden Person hätte man allerdings auch in irgendeiner Form einbauen können.
Lg
Jürgen |
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Bostongreenmetallic Grosswildjäger


Alter: 24 Tierkreiszeichen:  Mit dabei seit: 05.10.2003 Beiträge: 147
Wohnort: 46236
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Geschrieben: 07.01.2004 - 19:15 Titel: Kampfhunde... |
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Hi erstmal
Hier sieht es mit den Kampfhunden ja nicht anders aus.
Zuchtverbot etc.
ich hatte im Fressnapf ne Kundin mit nem Stafford.
Das war ein absolut verschmuster und lieber Hund, zwar auch ein riesen Klopper,aber egal.
Der Charakter zählt.
Ich find es schade, dass es hier ein Zuchtverbot für diese Kampfhunde gibt.So werden sie regelrecht "ausgerottet".
Meiner Meinung nach müssten die Leute überprüft werden, die sich so ein Tier zulegen.
Nicht der Hund ist das Problem an der Leine sondern der Besitzer.
Man kann jeden Hund abrichten, egal ob groß oder klein.
Wobei ich schon erlebt hab, dass die kleinen Hunde eher die größeren Biester sind.
Die Tyrannen unter den Hunden sind ja nicht umsonst die so "niedlichen" Yorkshire Terrier. (Wobei ich auch schon Dackel, Pekinesen und Shi Tzus erlebt hab, die giftig geworden sind.)
Ich seh es ja auch bei unserem Hund.
So ein süßer kleiner schwarzer Spitz-Mix.
( Spitz -> gewöhnlich falsch und hinterlistig)
Da kommen wildfremde Leute auf dich zu und wollen mal streicheln.
Tja leider ist unsere Nicky nicht so eine die sich gerne von Kindern anfassen lässt, geschweige denn von fremden Menschen.
Das können die wenigsten dann verstehen.
Und wenn sie jemanden nicht leiden kann, zeigt sie es ihm auch.
Sie geht im dann im äussersten Falle prompt in die Hosenbeine.
Klar weiss ich dass ich da probleme bekommen kann, aber bisher ist das echt nur bei den Leuten geschehen, die unerlaubt auf unser Grundstück gekommen sind.
Jepp...kleine Hunde sind viel gefährlicher als die Großen. |
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Jürgen Support Team


Mit dabei seit: 31.01.2003 Beiträge: 1250
Wohnort: Mittelgebirge
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Geschrieben: 21.08.2004 - 10:02 Titel: |
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INNSBRUCK (TT).
Wichtige und wahrscheinliche erfreuliche Nachricht für Hunde bzw. deren Halter: Das Tiroler Kampfhundegesetz wird schon heuer sein noch junges Leben wieder aushauchen.
Wie im Büro von Landesrat Konrad Streiter zu erfahren ist, soll der Hun-
deführerschein für 17 als gefährlich geltende Rassen im Herbst wieder abgeschafft werden. Die Hundebesitzer müssen dann auch keinen Nachweis mehr erbringen, für das Halten gefährlicher Vierbeiner geeignet zu sein.
Nach massiven Protesten gegen das erst seit 5. März praktizierte Hundeführerscheinmodell lenkt das Land nun ein. Ab kommenden Herbst wird es ausreichen, seinen Hund anzumelden. Erst wenn selbiger auffällig
oder aggressiv wird, tritt die Behörde - in Gestalt des jeweiligen Bürgermeisters - auf den Plan. Der Ortschef kann dann für das auffällige Tier, egal welcher Rasse, einen Beißkorb- oder Leinenzwang verordnen.
Ähnliches gilt für den Hundehalter selbst. Erst wenn Zweifel an dessen Verlässlichkeit auftauchen, kann der Amtstierarzt einschreiten. Im äußersten Fall kann es einem Herrl untersagt werden, einen Hund zu führen.
TT vom 7./8. August 2004 |
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riot paul Kurz reingeschneit


Mit dabei seit: 08.02.2005 Beiträge: 7
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Geschrieben: 12.02.2005 - 16:17 Titel: |
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zwar ein bisschen spät mein reply aber wurscht. ich finde es gut das dieses gesetz wieder abgeschafft wird. jeder hund kann gefährlich sein. bin zweimal in meinem leben von einem hund gebissen worden. der eine war eine schäferhündin, die gerade junge bekommen hatte und diese verteidigen wollte und der andere war ein kleiner mischling der sich von mir erschreckt fühlte. habe aber deswegen keine phobie vor hunden.
alle kampfhunde die ich bis jetzt kennengelernt habe waren fromm wie lämmer. mir ist vor einem jahr ein stafford zugelaufen und er folgte mir aufs wort. der war so gut erzogen und nett das ich fast behalten hätte, aber ich habe dann nach einer woche den besitzer wiedergefunden und der hat sich umso mehr gefreut. so...wollte nur meinen senf dazu geben
lg paul |
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